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Schornsteinfegermeister
Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676
Ofen und Luftheizungsbauer (§7a HwO)
Gebäudeenergieberater  (HWK)


 

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Die neue Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO

3.05.2013


Im April 2013 ist die novellierte Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) bundesweit in Kraft getreten.
 
Die neue KÜO wurde an das ebenfalls 2013 novellierte Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) angepasst.
 
Die KÜO dient dem Brandschutz und der Sicherheit von Betreibern von Feuerungsanlagen. Sie regelt unter anderem die Verpflichtung für Eigentümer von Grundstücken und Räumen, die kehr- und überprüfungspflichtigen  Anlagen von einem Schornsteinfegerbetrieb fristgerecht reinigen bzw. überprüfen zu lassen.
 
Zur Festlegung der Kehr- und Überprüfungsfristen wird vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf der Basis der Durchführung, der 2x in sieben Jahren gesetzlich vorgeschriebenen Feuerstättenschau, den Eigentümern ein Feuerstättenbescheid ausgestellt. 
 
Für diese, den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Aufgaben, sind in der KÜO Gebühren erlassen. Alle verbleibenden Tätigkeiten sind nicht an Kostenvorgaben gebunden.