Banner - Christoph Barth
Bild/Logo

 

Schornsteinfegermeister
Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676
Ofen und Luftheizungsbauer (§7a HwO)
Gebäudeenergieberater  (HWK)


 

Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


20.09.2023

Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik bleibt

Der reduzierte Steuersatz oder auch Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird dauerhaft gültig sein. Das bestätigte das BMF dem Bundesverband Solarwirtschaft.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater